Alle Gläubiger erhalten zusammen mit dem Formular zur Anmeldung ihrer Forderungen eine persönliche PIN.
Mit dieser können sie jederzeit den allgemeinen Verfahrensstand sowie den Status ihrer Forderungsanmeldung und -prüfung online einsehen.
Falls Sie als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren kein Formular zur Forderungsanmeldung erhalten haben, bitten wir Sie, sich telefonisch an unsere Insolvenzabteilung zu wenden.
Zusätzlich haben auch die Gerichte und der Insolvenzschuldner die Möglichkeit, auf die Verfahrensinformationen zuzugreifen