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Das Absonderungsrecht ist ein Kernbegriff des Insolvenzrechts. Es sichert bestimmten Gläubigern ein bevorzugtes Zugriffsrecht auf ganz konkrete Vermögensgegenstände, etwa eine mit Grundschuld belastete Immobilie oder sicherungsübereignete Maschinen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, verwertet der Verwalter den Gegenstand, muss den Erlös aber – nach Abzug der Verwertungskosten – vorrangig an den absonderungsberechtigten Gläubiger auskehren.

Für Banken, Lieferanten mit Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsnehmer ist eine sauber dokumentierte Sicherheitenstruktur daher entscheidend. Für die Geschäftsleitung wiederum ist wichtig, in der Krise keine Gläubiger unzulässig zu bevorzugen und keine „Not-Sicherheiten“ zu bestellen, die später angefochten werden können. Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft frühzeitig, wie Absonderungsrechte wirken, welche Risiken bestehen und wie sich Konflikte mit dem Insolvenzverwalter vermeiden lassen.

Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Verwalter, bestimmte Rechtshandlungen vor Verfahrenseröffnung rückgängig zu machen. Ziel ist es, eine Benachteiligung der Gläubiger auszugleichen – etwa, wenn kurz vor der Insolvenz noch schnell einzelne Gläubiger vollständig bezahlt oder Vermögenswerte auf nahestehende Personen übertragen wurden. Je nach Art des Geschäfts greifen unterschiedliche Anfechtungstatbestände mit verschiedenen Fristen.

Für Unternehmen, Geschäftsführer und Vertragspartner ist es wichtig zu wissen, welche Zahlungen und Gestaltungen besonders kritisch sind. Ein erfahrener Insolvenzrechtsanwalt hilft, Risiken zu erkennen, Gestaltungen rechtssicher zu strukturieren und im Ernstfall Anfechtungsansprüche abzuwehren oder sinnvoll zu vergleichen. Wer frühzeitig prüft, vermeidet teure Überraschungen Jahre später.