Das Absonderungsrecht ist ein Kernbegriff des Insolvenzrechts. Es sichert bestimmten Gläubigern ein bevorzugtes Zugriffsrecht auf ganz konkrete Vermögensgegenstände, etwa eine mit Grundschuld belastete Immobilie oder sicherungsübereignete Maschinen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, verwertet der Verwalter den Gegenstand, muss den Erlös aber – nach Abzug der Verwertungskosten – vorrangig an den absonderungsberechtigten Gläubiger auskehren.
Für Banken, Lieferanten mit Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsnehmer ist eine sauber dokumentierte Sicherheitenstruktur daher entscheidend. Für die Geschäftsleitung wiederum ist wichtig, in der Krise keine Gläubiger unzulässig zu bevorzugen und keine „Not-Sicherheiten“ zu bestellen, die später angefochten werden können. Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft frühzeitig, wie Absonderungsrechte wirken, welche Risiken bestehen und wie sich Konflikte mit dem Insolvenzverwalter vermeiden lassen.
Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Verwalter, bestimmte Rechtshandlungen vor Verfahrenseröffnung rückgängig zu machen. Ziel ist es, eine Benachteiligung der Gläubiger auszugleichen – etwa, wenn kurz vor der Insolvenz noch schnell einzelne Gläubiger vollständig bezahlt oder Vermögenswerte auf nahestehende Personen übertragen wurden. Je nach Art des Geschäfts greifen unterschiedliche Anfechtungstatbestände mit verschiedenen Fristen.
Für Unternehmen, Geschäftsführer und Vertragspartner ist es wichtig zu wissen, welche Zahlungen und Gestaltungen besonders kritisch sind. Ein erfahrener Insolvenzrechtsanwalt hilft, Risiken zu erkennen, Gestaltungen rechtssicher zu strukturieren und im Ernstfall Anfechtungsansprüche abzuwehren oder sinnvoll zu vergleichen. Wer frühzeitig prüft, vermeidet teure Überraschungen Jahre später.
Die Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren ist oft der Schlüssel zur Sanierung. Statt den Geschäftsbetrieb sofort einzustellen, wird er unter Aufsicht des Insolvenzverwalters oder in Eigenverwaltung fortgeführt. So können Kundenbeziehungen stabilisiert, Mitarbeiter gehalten und Investoren für eine übertragende Sanierung gewonnen werden.
Voraussetzung sind eine belastbare Liquiditätsplanung, klare Vereinbarungen mit Banken und Lieferanten sowie ein plausibles Sanierungskonzept. Ein spezialisierter Anwalt begleitet die Vertragsprüfung, verhandelt Anpassungen und achtet darauf, dass alle Maßnahmen mit den Regeln der Insolvenzordnung und dem Gläubigerschutz vereinbar bleiben.
Beim Betriebsübergang in der Insolvenz geht ein Unternehmen oder Teilbetrieb auf einen Erwerber über. Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten können dabei ganz oder teilweise mit übergehen. Diese Konstellation ist arbeitsrechtlich und haftungsrechtlich komplex und erfordert eine sorgfältige Gestaltung der Verträge.
Ein erfahrener Insolvenzrechtsanwalt stimmt Kaufverträge, Personalmaßnahmen und Informationspflichten miteinander ab. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern, Haftungsrisiken zu begrenzen und gleichzeitig eine wirtschaftlich sinnvolle Transaktion für Käufer, Verkäufer und Gläubiger zu ermöglichen.
Corporate Restructuring im Insolvenzverfahren nutzt bewusst die Instrumente der Insolvenzordnung, um ein Unternehmen umfassend neu aufzustellen. Schulden werden angepasst, Gesellschaftsstrukturen geordnet und operative Einheiten gestrafft. Im Mittelpunkt stehen häufig Insolvenzplan, Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren.
Ein spezialisierter Anwalt koordiniert rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Maßnahmen und sorgt dafür, dass Gläubiger nachvollziehen können, warum eine Sanierung wirtschaftlich besser ist als die Zerschlagung. So entsteht aus der Krise eine echte Neuausrichtungs-Chance.
Eine detaillierte Cashflow-Planung ist in der Unternehmenskrise unverzichtbar. Sie zeigt, wann welche Mittel zufließen und welche Zahlungen zwingend geleistet werden müssen. Auf dieser Basis lässt sich erkennen, ob kurzfristig Zahlungsunfähigkeit droht und welche Maßnahmen Priorität haben.
Insolvenzrechtlich ist die Cashflow-Planung eng mit der Frage der Zahlungsunfähigkeit und der Insolvenzantragspflicht verknüpft. Ein erfahrener Anwalt hilft, Annahmen realistisch zu fassen, Risiken zu bewerten und Entscheidungen so zu dokumentieren, dass sie später nachvollziehbar bleiben.
Die D&O-Haftung betrifft die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen. In der Krise müssen Organe die Liquidität eng überwachen, Insolvenztatbestände prüfen und bei Eintritt der Insolvenzreife unverzüglich handeln. Unterlassen sie dies, drohen Haftungsansprüche und strafrechtliche Folgen.
Eine D&O-Versicherung kann Risiken abfedern, ersetzt aber keine sorgfältige Pflichterfüllung. Ein spezialisierter Anwalt unterstützt bei der Krisenfrüherkennung, bei der Dokumentation von Entscheidungen und bei der Abstimmung mit dem Versicherer, damit im Schadenfall tatsächlich Deckung besteht.
Die Deckungsanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Zahlungen an Gläubiger rückgängig zu machen, die kurz vor dem Insolvenzantrag geleistet wurden. War der Schuldner bereits zahlungsunfähig und wusste der Gläubiger davon, ist die Anfechtungsgefahr besonders hoch.
Für Lieferanten, Banken und Dienstleister ist wichtig, Hinweise auf eine Krise ernst zu nehmen und Zahlungen sowie Sicherheiten nicht unreflektiert zu akzeptieren. Ein erfahrener Anwalt bewertet die Risiken und entwickelt Strategien, um Anfechtungsansprüche zu vermeiden oder im Streitfall abzuwehren.
In der Eigenverwaltung bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bei der Geschäftsleitung, während ein Sachwalter die Gläubigerinteressen überwacht. Das Verfahren nutzt die Erfahrung des Managements und ermöglicht schnelle Entscheidungen innerhalb eines gerichtlichen Rahmens.
Voraussetzung ist ein überzeugendes Sanierungskonzept und das Vertrauen von Gericht und Gläubigern. Ein spezialisierter Anwalt bereitet Anträge vor, koordiniert Gutachten und sorgt dafür, dass die formellen Anforderungen erfüllt werden und die Sanierung realistische Erfolgsaussichten hat.
Mit dem Eröffnungsbeschluss stellt das Insolvenzgericht fest, dass die Voraussetzungen für das Verfahren vorliegen und ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten die insolvenzrechtlichen Regeln vollständig; Einzelzwangsvollstreckungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich.
Der Beschluss legt außerdem fest, wie Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen. Für Schuldner und Geschäftsleiter ist er der Startpunkt für den geordneten Umgang mit der Krise. Ein Anwalt erläutert die Folgen, begleitet die Kommunikation mit Verwalter und Gläubigern und hilft, typische Fehler zu vermeiden.
Die Fortführungsprognose bewertet, ob ein Unternehmen im Prognosezeitraum voraussichtlich fortgeführt werden kann. Sie ist entscheidend für die Beurteilung der Überschuldung und damit für die Frage, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.
Ein realistischer Businessplan, eine detaillierte Liquiditätsplanung und belastbare Zusagen von Finanzierungspartnern sind die Grundlage. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass die Prognose rechtlich tragfähig dokumentiert wird und spätere Haftungsdiskussionen auf einer sauberen Faktenbasis geführt werden können.
Gläubiger müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, um am Verfahren teilzunehmen. Die Anmeldung erfolgt mit Formular, Belegen und einer rechtlichen Einordnung, etwa ob es sich um eine einfache oder nachrangige Forderung handelt.
Formfehler oder unklare Begründungen können dazu führen, dass Forderungen bestritten werden. Ein erfahrener Anwalt hilft, Ansprüche richtig zu klassifizieren, taktisch klug anzumelden und bei Bedarf im Prüfungstermin oder später im Prozess durchzusetzen.
Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, befindet es sich in der Insolvenzreife. Der Geschäftsführer muss dann ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Zahlt er trotzdem weiter „normal“ Rechnungen, drohen persönliche Haftungsansprüche.
Ein spezialisierter Anwalt unterstützt bei der Prüfung der Insolvenzreife, bei der Erstellung von Liquiditätsstatus und Fortführungsprognose und bei der Entscheidung, welche Zahlungen noch zulässig sind. Wer hier rechtzeitig handelt, kann das eigene Haftungsrisiko spürbar reduzieren.
Der Gläubigerausschuss ist ein Gremium, das den Insolvenzverwalter überwacht und bei wichtigen Entscheidungen mitwirkt. Ihm gehören Vertreter verschiedener Gläubigergruppen an, etwa Banken, Lieferanten oder Arbeitnehmer.
Im Ausschuss werden Sanierungsstrategien, Verwertungen und Planlösungen diskutiert. Ein erfahrener Anwalt begleitet Gläubiger in diesem Gremium, bereitet Sitzungen vor und sorgt dafür, dass Entscheidungen sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch rechtlich sauber sind.
Der Insolvenzverwalter haftet, wenn er seine Pflichten verletzt und dadurch der Masse oder einzelnen Beteiligten ein Schaden entsteht. Beispiele sind verspätete Verwertung von Vermögenswerten, Missachtung von Sicherungsrechten oder das Weiterführen eines offensichtlich verlustreichen Betriebs.
Gläubiger und Schuldner sollten Berichte und Entscheidungen des Verwalters aufmerksam verfolgen. Ein Anwalt prüft, ob Haftungsansprüche bestehen und wie sie durchgesetzt werden können – oder unterstützt Verwalter dabei, Risiken von vornherein zu vermeiden.
Auch Gesellschafter sind vor Haftungsrisiken nicht geschützt. In der Krise können unzulässige Ausschüttungen, überhöhte Entnahmen oder die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen zu Anfechtung und Regress führen. Zudem wird genau geprüft, ob Gesellschafter faktisch in die Geschäftsführung eingegriffen haben.
Ein spezialisierter Anwalt analysiert die Struktur der Finanzierungen und Ausschüttungen und entwickelt Strategien, um Gesellschafterhaftung zu begrenzen und rechtssichere Lösungen für künftige Finanzierungsrunden zu schaffen.
Die Insolvenzantragspflicht verpflichtet Geschäftsführer, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Antrag zu stellen. Die Frist von maximal drei Wochen ist eine Prüfungs-, nicht eine Wartezeit.
Wer trotz erkennbarer Insolvenzreife keinen Antrag stellt, riskiert zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen. Ein erfahrener Anwalt hilft, den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen, den Antrag vorzubereiten und die Kommunikation mit Gläubigern geordnet zu gestalten.
Das Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und sichert Arbeitnehmern im Insolvenzfall rückständigen Lohn der letzten drei Monate vor Verfahrenseröffnung. Es ist ein wichtiges Instrument, um die soziale Härte einer Insolvenz abzufedern.
Für Arbeitgeber und Verwalter ist wichtig, Anträge und Bescheinigungen korrekt und zeitnah zu bearbeiten. Ein Anwalt unterstützt bei der Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und bei der Kommunikation gegenüber der Belegschaft.
Juristische Beratung in der Krise bündelt insolvenzrechtliche, gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Themen. Sie schafft Klarheit darüber, welche Optionen realistisch sind und welche Risiken mit Untätigkeit verbunden wären.
Ein spezialisierter Anwalt analysiert die Lage, entwickelt Handlungsoptionen und begleitet die Umsetzung – von der Sanierungsverhandlung mit Banken bis zur Vorbereitung eines geordneten Insolvenzantrags.
Der Jahresabschluss in der Krise steht unter besonderer Beobachtung. Bewertungsfragen, Fortführungsannahme und Hinweise im Anhang können Indizien für Insolvenzreife liefern oder entkräften.
Ein Anwalt arbeitet eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um sicherzustellen, dass der Abschluss die tatsächliche Lage korrekt widerspiegelt und zugleich die Pflichten der Geschäftsleitung erfüllt werden.
Die Kapitalerhaltungsvorschriften schützen das Gesellschaftsvermögen und damit die Gläubiger. In der Krise sind Ausschüttungen, Entnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen besonders riskant, weil sie später angefochten werden können.
Ein spezialisierter Anwalt prüft geplante Maßnahmen, bewertet Risiken und hilft, Finanzierungsstrukturen so zu gestalten, dass sie insolvenzfest sind und keine unnötigen Haftungsfallen eröffnen.
Bei der Kommanditgesellschaft ist die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt. Wurde diese jedoch nicht vollständig geleistet oder wieder zurückgezahlt, können Gläubiger im Insolvenzfall Nachschüsse verlangen.
Ein Anwalt prüft die Beteiligungsverträge, Kontoentwicklungen und Einlagevereinbarungen und berät Kommanditisten, wie sie ihre Position wahren und unberechtigte Forderungen abwehren können.
Der Liquiditätsstatus stellt vorhandene Mittel den fälligen Verbindlichkeiten gegenüber und ist das zentrale Instrument zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit. Er muss realistisch und tagesgenau erstellt werden.
Ein spezialisierter Anwalt hilft, den Status korrekt aufzubauen, rechtlich zu bewerten und auf dieser Basis fundierte Entscheidungen über Sanierungsmaßnahmen oder einen Insolvenzantrag zu treffen.
Lohnansprüche der Arbeitnehmer werden im Insolvenzverfahren zunächst durch das Insolvenzgeld abgesichert. Offene Restforderungen werden zur Tabelle angemeldet und je nach Quote später erfüllt.
Für Arbeitgeber, Verwalter und Arbeitnehmer ist wichtig, Fristen und Formerfordernisse zu kennen. Ein Anwalt unterstützt dabei, Ansprüche korrekt zu berechnen, anzumelden und – falls nötig – gegenüber dem Verwalter durchzusetzen.
Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Masseverbindlichkeiten zu bedienen. Der Verwalter muss dies anzeigen und ab diesem Zeitpunkt besonders strikt priorisieren.
Für Massegläubiger kann das erhebliche Ausfälle bedeuten. Ein Anwalt berät Gläubiger und Verwalter, wie Ansprüche einzuordnen, zu sichern oder sinnvoll zu vergleichen sind.
Bei größeren Personalabbaumaßnahmen ist eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit Pflicht. Fehler können zur Unwirksamkeit von Kündigungen führen und das gesamte Sanierungskonzept gefährden.
Ein Anwalt stellt sicher, dass Anzeige, Interessenausgleich, Sozialplan und Kündigungen rechtssicher abgestimmt sind und sowohl arbeitsrechtliche als auch insolvenzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Nachrangige Forderungen werden erst nach allen übrigen Insolvenzgläubigern bedient. Dazu gehören etwa bestimmte Zinsen, Geldstrafen oder Gesellschafterdarlehen unter bestimmten Voraussetzungen.
Die richtige Einordnung entscheidet über die voraussichtliche Quote. Ein Anwalt hilft, Rangfragen zu klären, Streit zu vermeiden und Verhandlungen über Vergleiche auf eine solide Grundlage zu stellen.
Nachtragsverteilung bezeichnet die nachträgliche Verteilung von Vermögenswerten, die erst nach Aufhebung des Verfahrens bekannt werden oder realisiert werden können. Das Verfahren wird hierfür teilweise wiederaufgenommen.
Gläubiger können von zusätzlichen Quoten profitieren. Ein Anwalt prüft, ob Voraussetzungen für eine Nachtragsverteilung vorliegen und wie Ansprüche im wiederaufgenommenen Verfahren durchgesetzt werden.
Organhaftung in der Insolvenz umfasst die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern, Vorständen und teilweise Aufsichtsräten für Pflichtverletzungen rund um die Krise. Prüfungsfokus sind insbesondere verspätete Anträge, verbotene Zahlungen und Verstöße gegen Kapitalerhaltungsvorschriften.
Ein Anwalt unterstützt Organe bei Prävention, Dokumentation und Abwehr von Ansprücheн und stimmt die Vorgehensweise mit etwaiger D&O-Versicherung ab.
Operative Sanierungsschritte betreffen das Tagesgeschäft: Kosten senken, Prozesse verschlanken, Sortimente bereinigen und Strukturen anpassen. Sie entscheiden darüber, ob ein Unternehmen nach der rechtlichen Restrukturierung nachhaltig überlebensfähig ist.
Ein erfahrener Anwalt begleitet diese Maßnahmen rechtlich – etwa bei Vertragskündigungen, Neuverhandlungen und arbeitsrechtlichen Anpassungen – und sorgt dafür, dass sie in ein stimmiges Gesamtkonzept eingebettet sind.
Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht eine maßgeschneiderte Sanierung. Forderungen werden gekürzt, gestundet oder umgewandelt, während der Betrieb fortgeführt wird. Gläubigergruppen stimmen über den Plan ab, der bei Annahme und gerichtlicher Bestätigung für alle bindend ist.
Ein spezialisierter Anwalt erstellt den Plan, bereitet Quotenvergleiche vor und moderiert Verhandlungen mit den Gläubigern, damit eine tragfähige Mehrheit erreicht wird.
Beim Pre-Pack werden Verkauf oder Sanierung bereits vor Verfahrenseröffnung mit Investoren vorbereitet. Nach Eröffnung kann die Transaktion dann sehr schnell umgesetzt werden, was Werte erhält und Unsicherheit reduziert.
Ein Anwalt sorgt dafür, dass solche Vorbereitungen insolvenzfest gestaltet, transparent dokumentiert und mit den Anforderungen der Gerichte und Gläubiger vereinbar sind.
Der Quotenvergleich stellt den wirtschaftlichen Kern jeder Sanierungsentscheidung dar. Er zeigt, welche Befriedigung Gläubiger bei Zerschlagung, Planinsolvenz oder übertragender Sanierung voraussichtlich erhalten.
Ein Anwalt hilft, Annahmen realistisch zu treffen, Szenarien durchzurechnen und Ergebnisse so aufzubereiten, dass Gläubiger transparent entscheiden können.
Beim qualifizierten Rangrücktritt erklären Gläubiger – oft Gesellschafter –, dass ihre Forderungen im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktreten. So kann eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn vermieden werden.
Die Formulierung solcher Vereinbarungen ist heikel. Ein Anwalt stellt sicher, dass der Rangrücktritt wirksam ist und die gewünschte bilanzielle und insolvenzrechtliche Wirkung tatsächlich entfaltet.
Die Restschuldbefreiung gibt überschuldeten natürlichen Personen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Nach Durchlaufen des Verfahrens und Einhaltung bestimmter Pflichten werden die verbleibenden Schulden erlassen.
Ein Anwalt begleitet Betroffene bei der Antragstellung, erklärt Pflichten und hilft, Fehler zu vermeiden, die zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen könnten.
Das Regelinsolvenzverfahren gilt für Unternehmen und ehemals Selbstständige. Es umfasst die Eröffnung, Verwaltung und Verwertung der Masse sowie die später mögliche Restschuldbefreiung.
Ein erfahrener Anwalt strukturiert den Ablauf, klärt Rechte und Pflichten und sorgt dafür, dass der Weg durch das Verfahren planbar und transparent bleibt.
Das Schutzschirmverfahren richtet sich an Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, aber eine Sanierung brauchen. Unter gerichtlichem Schutz kann in begrenzter Zeit ein Insolvenzplan vorbereitet werden.
Ein Anwalt koordiniert Gutachten, Anträge und Planerstellung, damit das Schutzschirmverfahren seine Vorteile voll ausspielen kann: mehr Ruhe, mehr Kontrolle und klare Perspektiven für Gläubiger und Mitarbeiter.
Sanierungsgutachten nach IDW S6 werden häufig von Banken verlangt, um Kreditengagements in der Krise weiterzuführen. Sie prüfen, ob das Geschäftsmodell noch tragfähig ist und welche Maßnahmen nötig sind.
Ein Anwalt achtet darauf, dass das Gutachten mit der insolvenzrechtlichen Bewertung harmoniert und als Grundlage für Finanzierungs- und Gläubigerentscheidungen genutzt werden kann.
Treuhandmodelle dienen dazu, Vermögenswerte geordnet zu halten oder Übergangsphasen zu strukturieren. Marken, Anteile oder Immobilien werden auf einen Treuhänder übertragen, der sie nach klaren Regeln verwaltet.
Ein erfahrener Anwalt gestaltet Treuhandverträge insolvenzfest, transparent und so, dass sie weder als Umgehung noch als Gläubigerbenachteiligung gewertet werden.
Beim Teilbetriebserwerb werden nur bestimmte Geschäftsbereiche aus der Insolvenz übernommen. So können Investoren gezielt profitable Einheiten erwerben, ohne alle Altlasten zu übernehmen.
Ein Anwalt strukturiert die Transaktion, klärt Haftungsfragen und achtet darauf, dass der Übergang von Mitarbeitern, Verträgen und Assets rechtssicher gelingt.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich. Sie erfordert daher stets eine Fortführungsprognose.
Ein Anwalt koordiniert die Erstellung des Überschuldungsstatus, stimmt Bewertungsfragen mit Beratern ab und hilft, auf Basis eines klaren Bildes über Insolvenzantragspflicht zu entscheiden.
Bestimmte Gegenstände sind unpfändbar, etwa einfache Haushaltsmöbel, Kleidung oder Werkzeuge, die für die Berufsausübung benötigt werden. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Ein Anwalt prüft im Einzelfall, welche Vermögenswerte geschützt sind, und unterstützt Schuldner dabei, ihre Rechte gegenüber Verwalter und Gläubigern durchzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter sichert im Eröffnungsverfahren das Vermögen und prüft die wirtschaftliche Lage. Seine Einschätzung beeinflusst maßgeblich, ob Betrieb fortgeführt, verkauft oder geschlossen wird.
Ein Anwalt begleitet Schuldner und Gläubiger in dieser Phase, erklärt Befugnisse und sorgt für eine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten.
Kann ein Schuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht aufbringen, kann das Gericht eine Verfahrenskostenstundung gewähren. Die Staatskasse übernimmt dann zunächst die Kosten, die später aus der Masse oder gar nicht beglichen werden.
Ein Anwalt prüft die Voraussetzungen, stellt Anträge und erläutert, welche Folgen die Stundung für den Ablauf und die Restschuldbefreiung hat.
Nach einer erfolgreichen Sanierung oder Planinsolvenz geht es um den strategischen Neustart. Strukturen, Prozesse und Finanzierung müssen so ausgerichtet werden, dass das Unternehmen dauerhaft stabil bleibt.
Ein Anwalt begleitet die Gestaltung neuer Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen und Finanzierungsinstrumente und sorgt für eine rechtssichere Basis des Neubeginns.
Dauerhafte Liquiditätsengpässe, ständige Kontoüberziehungen, Mahnläufe von Lieferanten und ausbleibende Löhne sind typische Warnsignale. Sie deuten darauf hin, dass Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist.
Wer diese Signale ernst nimmt und frühzeitig rechtliche Beratung einholt, hat deutlich bessere Chancen, eine geordnete Sanierung oder Insolvenz zu gestalten und Haftungsrisiken zu begrenzen.
Unter X-Sale versteht man den gezielten Verkauf einzelner Unternehmensteile, meist im Rahmen einer übertragenden Sanierung. So können werthaltige Bereiche erhalten bleiben, auch wenn das Gesamtunternehmen nicht überlebensfähig ist.
Ein Anwalt strukturiert den Prozess, klärt Haftungsfragen und stellt sicher, dass der Verkauf transparent und insolvenzfest ausgestaltet wird.
Bei der X-Szenario-Analyse werden verschiedene Krisen- und Sanierungsszenarien durchgespielt: Fortführung, Planinsolvenz, Verkauf oder Liquidation. Ziel ist es, die wirtschaftlich sinnvollste Variante für Gläubiger und Unternehmen zu identifizieren.
Ein Anwalt bringt die rechtliche Perspektive in diese Analysen ein und sorgt dafür, dass jede Option nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch insolvenzrechtlich tragfähig ist.
Yield-Orientierung bedeutet, dass Gläubiger ihre Entscheidungen nach dem erwarteten wirtschaftlichen Ertrag ausrichten. Sie vergleichen, welche Lösung – Plan, Verkauf oder Liquidation – am Ende die beste Quote bringt.
Ein Anwalt bereitet Sanierungskonzepte so auf, dass diese wirtschaftliche Perspektive transparent wird und Gläubiger fundiert entscheiden können.
Gerade junge Unternehmen und Start-ups haben oft eine besondere Finanzierungsstruktur mit Wandeldarlehen, Beteiligungen und Förderkrediten. In der Krise müssen diese „Young Debts“ sauber geordnet und neu verhandelt werden.
Ein Anwalt hilft, die Vielzahl von Verträgen zu strukturieren, Prioritäten zu setzen und Lösungen zu finden, die sowohl Investoren als auch dem Unternehmen eine Perspektive bieten.
Bei der Zerschlagung wird der Geschäftsbetrieb eingestellt und Vermögensgegenstände einzeln verwertet. Synergien gehen verloren, häufig sind die Erlöse geringer als bei einer geordneten Fortführung.
Ein Anwalt prüft sorgfältig, ob wirklich keine Sanierungsalternative besteht, und begleitet den Verwertungsprozess, damit er transparent, rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll abläuft.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr im Wesentlichen erfüllen kann. Sie ist der wichtigste Insolvenztatbestand und löst regelmäßig die Antragspflicht aus.
Ein Anwalt unterstützt bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit, erstellt mit dem Unternehmen den Liquiditätsstatus und leitet aus dem Ergebnis die nötigen rechtlichen Schritte ab.